Allgemein

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsrecht

Vorbemerkung

Die Firma Fuhrmann Immobilien GmbH widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.

§1 Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen sowie Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma Fuhrmann Immobilien GmbH erteilt wurden. Die Firma ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

§2 Maklervertrag und Widerrufsbelehrung

1. Ein Maklervertrag mit der Firma Fuhrmann Immobilien GmbH kommt im Falle Ihrer Kontaktaufnahme per Telefon, Brief, E-Mail für ein Objekt schon dann zustande,wenn Sie auf Ihre Nachfrage hin von uns weitere Objektinformationen mitgeteilt bekommen oder ein Besichtigungstermin vereinbart wird.

2. Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma Fuhrmann Immobilien GmbH, mittels einer eindeutigen Erklärung – z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail – über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie per E-Mail, Telefon oder Brief verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)

Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Fuhrmann Immobilien GmbH ein Kaufvertrag oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Fuhrmann Immobilien GmbH zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung. Sofern keine andere Courtagevereinbarung geschlossen wurde, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß nachfolgender Regelung.

§4 Höhe der Courtage (Provision)

1. Die Vermittlung und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer und Verkäufer jeweils 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Vermieter verpflichtet, eine Courtage (Provision) in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. 3. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Vermieter verpflichtet, eine Courtage (Provision) in Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

§5 Mehrwertsteuer

Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderungen.

§6 Kontaktaufnahme/Einverständniserklärung

Interessenten, die sich an uns zwecks Information oder Beauftragung wenden, erklären sich mit der zukünftigen auch telefonischen Kontaktaufnahme und Verarbeitung/Speicherung personenbezogener Daten zum Zweck der Vertragserfüllung einverstanden. Auf unsere obige Datenschutzerklärung wird verwiesen.

§7 Vertraulichkeit der Angebote

Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so kann der Weitergebende verpflichtet sein, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß §4 AGB an die Firma Fuhrmann Immobilien GmbH zu zahlen. Der Interessent ist verpflichtet Besichtigungstermine nur über die Firma Fuhrmann Immobilien GmbH anzumelden und nicht direkt mit den Verkäufern/Vermietern in Verbindung zu treten.

§8 Doppeltätigkeit

Die Firma Fuhrmann Immobilien GmbH ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen.

§9 Mitteilungs- und Auskunftspflicht des Veräußerers/Vermieters

Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Fuhrmann Immobilien GmbH als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Fuhrmann Immobilien GmbH unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines notariell beurkundeten Kaufvertrages oder eines Mietvertrages. In jedem Fall wird der Auftraggeber der Firma Fuhrmann Immobilien GmbH unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den Vertragspartner mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten Kaufpreis oder die vereinbarte Miete mitteilen. Auf Anforderung wird er der Firma Fuhrmann Immobilien GmbH eine Ablichtung des Kauf- oder Mietvertrages überlassen. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma Fuhrmann Immobilien GmbH, Einsicht in sämtliche Abteilungen des Grundbuchs und in die Beiakten zu nehmen. Die Bevollmächtigung gilt analog auch für die Einsichtnahme des Mietvertrags beim Vertragspartner. Die Firma Fuhrmann Immobilien GmbH macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruchs Gebrauch.

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu- dsgvo-fuer-verbraucher/.

§10 Haftungsbeschränkung

Bei Haftung für einen Schaden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt im Falle einfacher Fahrlässigkeit: Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit besteht nur bei Verzug oder Unmöglichkeit oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und ist auf den voraussehbaren typischen Schaden (vertragstypischer Durchschnittsschaden) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen bleibt unsere gesetzliche Haftung unberührt, insbesondere bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, grober Fahrlässigkeit sowie einer etwaigen verschuldensunabhängigen Haftung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich der Vertragsbeziehung einbezogen werden, sowie für unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zugelassen, Saarbrücken vereinbart.